Wie oft müssen DGUV-V3-Prüfungen durchgeführt werden?
Geht es um die ebenfalls höchst relevante Frage “Wie oft müssen DGUV-V3-Prüfungen durchgeführt werden?”, so gilt grundsätzlich: Gemäß DGUV Vorschrift 3 sind elektrische Betriebs- und Arbeitsmittel in jedem Fall bei der Inbetriebnahme sowie nach jeder Reparatur auf einen ordnungsgemäßen Zustand hin zu überprüfen. Doch auch davon abgesehen muss die Prüfung zusätzlich in regelmäßig wiederkehrenden Intervallen zwischen drei Monaten und vier Jahren wiederholt werden, um die betriebliche Arbeitssicherheit dauerhaft zu gewährleisten und aufrechtzuerhalten. Definiert und festgelegt wird das jeweils notwendige Prüfintervall in einer sogenannten Gefährdungsbeurteilung, bei der Ihnen OMEGA mit umfassendem Know-how gerne behilflich ist. Die wichtigsten Informationen haben wir für Sie hier noch einmal zusammengefasst.
Wie oft muss nach DGUV-Vorschrift 3 geprüft werden? – kommt darauf an, um was es geht.
Die Frage “Wie oft müssen DGUV-V3-Prüfungen durchgeführt werden?” steht in engem Zusammenhang mit dem bereits an anderer Stelle angesprochenen Thema “Was muss nach DGUV Vorschrift 3 geprüft werden?”, welche die Kategorie elektrischer Betriebsmittel anspricht. So ist die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel in Fertigungs- und Werkstätten oder unter ähnlichen Bedingungen, wo es in erster Linie um mobil verwendbare Elektrowerkzeuge geht, mindestens einmal jährlich durchzuführen. Eine Ausnahme sind bewegliche elektrische Betriebsmittel, die auf Baustellen verwendet werden und die in einem festgelegten Abstand von drei Monaten geprüft werden müssen. In Büros oder unter vergleichbaren Konditionen, wo hauptsächlich Computer, Drucker und andere Kommunikationsmittel zum Einsatz kommen, beträgt die Frist bis zur nächsten Sicherheitsprüfung normalerweise zwei Jahre.
Prüfungsfristen für ortsfeste elektrische Betriebsmittel und Anlagen
Bei ortsfesten elektrischen Betriebsmitteln wie Kühlschränken oder Raumlüftern sowie elektrischen Anlagen zur Stromversorgung und Beleuchtung muss die turnusgemäße Prüfung auf einen ordnungsgemäßen Zustand mindestens alle vier Jahre erfolgen. Einen oft vorkommenden Sonderfall stellen die in der Gruppe 700 der DIN VDE 0100 zusammengefassten elektrischen Anlagen in Betriebsstätten in besonderer Umgebung dar. Darunter sind fest installierte Anlagen und Leitungen zu verstehen, die unter außergewöhnlichen Umwelteinflüssen oder besonderen Betriebsverhältnissen arbeiten und dadurch beispielsweise einer erhöhten Feuchtigkeit, kontinuierlichen Staubablagerungen, zusätzlichen mechanischen Beanspruchungen oder einer erhöhten Korrosion ausgesetzt sind. Hier hat die Überprüfung mindestens einmal jährlich zu erfolgen.
Wie oft müssen DGUV-V3-Prüfungen an Maschinen durchgeführt werden?
Wie alle ortsunveränderlichen Betriebsmittel unterliegen auch elektrisch angetriebene Maschinen – von Werkzeugmaschinen bis hin zu ganzen Produktionsstraßen – längeren Prüfungsintervallen als bewegliche Betriebsmittel. So müssen derartige elektrische Maschinen mindestens im Abstand von vier Jahren auf ihre Sicherheit geprüft werden. Auch hier gibt es allerdings diverse Sonderregelungen, die je nach individueller Gefährdungsbeurteilung sowie nach Art, Umfang und Benutzung der Maschinen kürzere Prüfungsabstände erforderlich machen.
Sie sehen schon an diesen Ausführungen, dass bei der Frage ” Wie oft muss nach DGUV-Vorschrift 3 geprüft werden?” neben den allgemeinen Richtwerten für die verschiedenen Kategorien elektrischer Betriebsmittel auch häufig noch speziellere Zusammenhänge zu beachten sind – etwa, in welcher Branche oder auch unter welchen erschwerten Bedingungen die Geräte oder Anlagen zum Einsatz kommen. Ein Grund mehr, die erfahrenen Experten von OMEGA DGUV zurate zu ziehen, um diese individuellen Umstände fachmännisch beurteilen zu können. Nur so vermeiden Sie es, Prüfungsfristen zu versäumen, was Ihnen in der einen wie der anderen Hinsicht (Unfallschäden wie auch Strafen) teuer zu stehen kommen könnte.