Was muss nach DGUV-Vorschrift 3 geprüft werden? Ein Überblick
Um die Antwort auf die Frage “Was muss nach DGUV-Vorschrift 3 geprüft werden?” auf den Punkt zu bringen, könnte man auch einfach sagen “Alles, was einen Stecker hat.” Denn gemäß DGUV-Vorschrift 3 sind sämtliche elektrischen Betriebsmittel, Maschinen und Anlagen, die in einem Unternehmen verwendet werden, auf ihre unfall- und einwandfreie Funktion zu prüfen – vom Mehrfachstecker über die CNC-Fräsmaschine bis hin zur umfassenden Beleuchtungsanlage des Betriebs. Es ist klar, dass dies Firmen aller Größen und aus sämtlichen Branchen betrifft, denn auch die vielbeschworene Digitalisierung, welche insbesondere die Arbeit in Büros sowie Verwaltungen revolutioniert hat, ist und bleibt natürlich auf die Stromversorgung aller entsprechenden Anlagen und Geräte angewiesen. Um einen strukturierten Überblick über die große Vielfalt der zu prüfenden Objekte zu erleichtern, seien hier nochmals die vier Kategorien mit einigen sehr weit verbreiteten Beispielen genannt.
Elektrische Anlagen
Elektrische Anlagen sind in erster Linie Haupt- und Unterverteilungen, Beleuchtungssysteme sowie Lüftungsanlagen, die ganze Gebäude oder doch größere Räumlichkeiten umfassen und diese mit entsprechenden Ressourcen versorgen. Sie bestehen aus einer Vielzahl unterschiedlicher Einzelteile, zu denen beispielsweise folgende Komponenten gehören:
- Gebäudeinstallationen einschließlich Unterverteilungen und Sicherungen
- Beförderungsmittel wie Aufzüge und Rolltreppen
- sowie Leitungen verschiedenster Art.
Elektrische Maschinen
Dadurch, dass sie in vielfältigen Zusammenhängen sowie unterschiedlichen Branchen zum Einsatz kommen, geben elektrische Maschinen in der Regel ein sehr individuelles Bild ab. Dazu gehören so unterschiedliche Objekte wie:
- robotergesteuerte Produktionsstraßen
- CNC-Fräsmaschinen
- oder klassische Baustellenmaschinen wie Sägen & Pressen.
Häufig ist es nicht ganz eindeutig, ob ein Gerät als Anlage oder Maschine zu qualifizieren ist, sodass die Grenzen der Bezeichnung zwischen elektrischen Anlagen und elektrischen Maschinen verschwimmen können. In diesen Fällen bleibt es der prüfenden Elektrofachkraft überlassen, das Gerät als Anlage gemäß DIN VDE 0105-100, als Maschine gemäß DIN VDE 0113-1 oder aber im Verbund zu prüfen – solange dabei alle Schutzmaßnahmen in Bezug auf Sicherheit und Funktion einbezogen werden.
Ortsfeste Elektrogeräte
Ortsfeste elektrische Betriebsmittel sind fest installierte Elektrogeräte ohne Tragevorrichtung, die meist nicht unmittelbar dem betrieblichen Produktionsprozess zugehören, aufgrund ihrer großen Masse oder einer mechanischen Befestigung am Aufstellungsort aber nicht ohne Weiteres bewegt werden können. Dazu zählen auch vorübergehend fest angebrachte Betriebsmittel, die über bewegliche Anschlussleitungen betrieben werden. Beispiele dafür sind:
- Klimageräte
- Durchlauferhitzer
- Kühlschränke
- Lufterfrischungsgeräte
Ortsveränderliche Elektrogeräte
Unter der Bezeichnung Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel schließlich sind Geräte zu verstehen, die sich aufgrund von Größe und Gewicht leicht an einen anderen Platz bringen lassen – und die vielerlei unterschiedliche Funktionen erfüllen können. Zum Beispiel:
- PCs, Monitore, Drucker & Radios
- Mehrfachstecker & Verlängerungen
- sowie elektrisches Handwerkzeug wie Bohrmaschinen.
Fragt man “Was muss nach DGUV V3 geprüft werden?”, so können damit letztendlich auch nicht nur einzelne Kategorien von Geräten und Anlagen gemeint sein, sondern ebenso die Sicherheitskriterien, die diese erfüllen müssen. Wir vom OMEGA-Elektro-Prüfdienst testen diesbezüglich alle Prüfobjekte nicht nur dahingehend, ob sie einwandfreie ihre Funktion erfüllen, sondern nehmen im Rahmen der Prävention von Brandgefahren auch eine Sichtprüfung spannungsführender Leitungen vor und kommen mithilfe modernster Messgeräte auch bisher verborgenen Risiken auf die Spur.