Fragen & Antworten

Sie haben Fragen zur DGUV V3-Prüfung, zu unseren Leistungen oder zu gesetzlichen Vorgaben? Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Themen – kompakt, verständlich und praxisnah erklärt.

Und falls Ihre Frage nicht dabei ist: Schreiben Sie uns – wir helfen gern persönlich weiter.

Wer darf prüfen – und was ist dabei zu beachten?

1Wer darf nach DGUV-Vorschrift 3 prüfen?
Nur eine sogenannte „befähigte Person“ darf Prüfungen nach DGUV Vorschrift 3 durchführen. Diese Person muss eine elektrotechnische Ausbildung oder ein entsprechendes Studium abgeschlossen haben, mindestens ein Jahr Berufserfahrung im Bereich der Prüftechnik vorweisen und regelmäßig geschult werden. Auch geeignete, fachgerecht kalibrierte Mess- und Prüfgeräte sind Voraussetzung für eine rechtssichere Durchführung. Eine elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP) reicht dafür nicht aus.
2Was ist der Unterschied zwischen „müssen“ und „dürfen“ bei der Prüfung?
„Müssen“ bezieht sich auf die gesetzliche Verpflichtung des Unternehmens, alle elektrischen Betriebsmittel prüfen zu lassen. „Dürfen“ hingegen beschreibt die Qualifikation der ausführenden Person: Nur befähigte Elektrofachkräfte dürfen solche Prüfungen tatsächlich durchführen. Beide Aspekte – Verantwortung und Qualifikation – sind gesetzlich geregelt.
3Warum kommt es auch auf das richtige Messgerät an?
Nicht nur die prüfende Person, sondern auch das Messgerät muss den Anforderungen der DGUV V3-Prüfung entsprechen. Es muss exakt und zuverlässig Werte wie Isolationswiderstand, Ableitströme oder Berührungsstrom messen können – ohne Fehlertoleranzen. OMEGA setzt ausschließlich moderne, regelmäßig kalibrierte Messgeräte ein, um maximale Sicherheit und Normenkonformität zu gewährleisten.

Was muss nach DGUV-Vorschrift 3 geprüft werden?

1Was fällt alles unter die Prüfpflicht nach DGUV-Vorschrift 3?
Kurz gesagt: Alles, was einen Stecker hat. Alle elektrischen Betriebsmittel, Anlagen und Maschinen, die im Unternehmen genutzt werden, müssen regelmäßig auf ihre Sicherheit geprüft werden – vom Mehrfachstecker bis zur CNC-Fräsmaschine. Die Pflicht betrifft Unternehmen jeder Größe und Branche – auch Büroarbeitsplätze im Zuge der Digitalisierung sind eingeschlossen.
2Welche Arten von Geräten und Anlagen sind betroffen?
Zur besseren Übersicht lassen sich vier Kategorien unterscheiden:
  • Elektrische Anlagen: z. B. Haupt- und Unterverteilungen, Beleuchtungssysteme, Aufzüge, Lüftungsanlagen
  • Elektrische Maschinen: z. B. Produktionsstraßen, CNC-Fräsen, Baustellenmaschinen
  • Ortsfeste Geräte: z. B. Durchlauferhitzer, Klimageräte, große Kühlschränke
  • Ortsveränderliche Geräte: z. B. PCs, Monitore, Mehrfachstecker, Elektrowerkzeuge
Bei nicht klar zuzuordnenden Geräten entscheidet die Elektrofachkraft anhand der gültigen Normen über das geeignete Prüfverfahren.
3Wie prüft OMEGA – und was wird genau kontrolliert?
Wir prüfen nicht nur die Funktion, sondern auch sicherheitsrelevante Aspekte wie z. B. Isolationswiderstand, Ableitströme oder Berührungsstrom. Dabei führen wir sowohl Sichtprüfungen als auch Messungen mit modernster Technik durch – und dokumentieren alles rechtssicher und digital. So erkennen wir frühzeitig Risiken und beugen Brand- oder Unfallgefahren zuverlässig vor.

Wie oft muss geprüft werden – und was ist zu beachten?

1Wie oft müssen DGUV-V3-Prüfungen durchgeführt werden?
Grundsätzlich gilt: Elektrische Betriebsmittel müssen bei der Inbetriebnahme, nach Reparaturen und in regelmäßigen Abständen geprüft werden. Die Intervalle liegen je nach Gerätetyp und Einsatzort zwischen drei Monaten und vier Jahren. Wie oft genau geprüft werden muss, legt eine sogenannte Gefährdungsbeurteilung fest – dabei unterstützt Sie OMEGA gerne.
2Welche Prüfintervalle gelten für unterschiedliche Einsatzbereiche?
  • Fertigungs- & Werkstätten: ortsveränderliche Geräte (z. B. Elektrowerkzeuge) → mindestens 1× jährlich
  • Baustellen: bewegliche Betriebsmittel → alle 3 Monate
  • Büroarbeitsplätze: PCs, Drucker etc. → alle 2 Jahre
  • Ortsfeste Geräte & Anlagen: z. B. Kühlschränke, Beleuchtung → alle 4 Jahre
  • Besondere Umgebungen: z. B. hohe Feuchtigkeit, Staub, Korrosion → mindestens 1× jährlich
3Was gilt für Maschinen und Sonderfälle?
Elektrisch angetriebene Maschinen müssen wie ortsfeste Betriebsmittel mindestens alle vier Jahre geprüft werden. In bestimmten Fällen – etwa bei hoher Beanspruchung oder speziellen Einsatzbedingungen – kann ein kürzerer Prüfzyklus notwendig sein. Auch hier hilft eine fundierte Gefährdungsbeurteilung, um rechts- und betriebssicher zu planen.

Noch Fragen offen?

Wenn Sie sich nicht sicher sind, welche Prüfintervalle für Ihr Unternehmen gelten oder wer in Ihrem Fall prüfen darf – sprechen Sie uns einfach an.

Wir beraten Sie unverbindlich und helfen Ihnen dabei, rechtlich auf der sicheren Seite zu bleiben.